Waffengesetzänderung: Weg frei für Nachtsichtvorsatzgeräte
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, Änderungen im Waffenrecht beschlossen.
Dem § 40 Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsät...
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