Neue Beurteilung von Nachtsichtvorsatzgeräten durch das Bundeskriminalamt

Ein Nachtsichtvorsatzgerät in Verbindung mit
- Videokameras oder Fotoapparaten
- einem Okulare als vergrößerndes Handgerät
- einem universellen Klemmadapter zum Aufklemmen auf Objektive von Ferngläsern oder Spektiven
stuft das Bundeskriminalamt nicht als “verbotenen Gegenstand” nach dem Waffengesetz §2 Abs. 3 ein.

Die Verwendung eines Nachtsichvorsatzgerätes in Verbindung mit einem Zielfernrohr an einer Schusswaffe ist allerdings nach wie vor in Deutschland und Österreich verboten.