Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten zur Jagd

Jagdliche Nutzung

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Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten zur Jagd

Die Änderung des Waffengesetztes in der BRD ermöglicht es Inhabern eines gültigen Jagdscheins ab Januar 2020, Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre zu erwerben, zu besitzen und zur Jagd auf Schwarzwild einzusetzen.

Weitere Informationen zur Änderung des Waffengesetzes finden Sie hier: 3. Änderung Waffengesetz

Damit sind Nachtsichtvorsatzgeräte und Nachtsichtaufsatzgeräte mit Veröffentlichung der Gesetzesänderung keine verbotenen Gegenstände mehr im Sinne des Waffengesetzes.

Bestehende jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben jedoch unberührt und müssen weiterhin beachten werden. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen.

Wie funktioniert eine Nachtsichtvorsatzlösung:

Auf der Vorderseite des Zielfernrohres (Objektiv) wird ein Nachtsichtgerät ohne Vergrößerung angebracht. Das Nachtsichtgerät wird von vorn auf das Rohr des Objektivs geschoben und mittels einer Adapterbuchse  befestigt. Der Schütze schaut wie gewohnt in das Zielfernrohr und erzielt durch das vorgesetzte Nachtsichtgerät ein deutlich helleres Bild.

Die vorhandene variable Vergrößerung des Zielfernrohrs kann benutzt werden. Mit hochwertigen Vorsatzgeräten kann man Vergrößerungen bis 10-fach nutzen. Auch einen vorhandenen Rotpunkt kann man verwenden.

Nachtsichtvorsatzgerät

Voraussetzungen für die Montage einer Vorsatzlösung sind ausreichender Platz für die Adapterbuchse am Zielfernrohr:

  • Am Objektiv des Zielfernrohres müssen die ersten 3,7 cm frei sein.
  • Zwischen Zielfernrohr und Gewehrlauf müssen mindestens 2,7 mm sein.
 
Hier ein Video zur Leistungsfähigkeit einer solchen Lösung: 


 

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