Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die von 30 bayerischen Kreisjägergruppen gestellten Anträge auf Genehmigung von Nachtzielgeräten für die Jagd auf Schwarzwild in besonderen Problembezirken abgelehnt. Das berichtet die Augsburger Allgemeine. Der bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) hatte sich für die Freigabe der umstrittenen Technik eingesetzt und eine entsprechende Regelung ins Bayerische Landesjagdgesetz schreiben lassen. Dort heißt es in Art. 29 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 49 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 3 BayJG: „Die untere Jagdbehörde kann das Verbot des §19 Abs. 1 Nr. 5. a) BJagdG durch Einzelanordnung aus besonderen Gründen (Satz 1, u. a. zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden) einschränken.“ Das BKA berief sich demgegenüber auf das waffenrechtliche Verbot von Nachtzielgeräten. Der Augsburger Allgemeinen zufolge bestätigte das bayerische Umweltministerium die Ablehnung der Anträge. Dem Ministerium zufolge prüfen die Antragsteller, ob sie Widerspruch gegen die Ablehnung der Anträge einlegen. Brunner gilt als Befürworter von Nachtzielgeräten zur Eindämmung der anwachsenden Wildschweinpopulation, der Bayerische Jagdverband (BJV) lehnt sie ab. Die Augsburger Allgemeine zitiert BJV-Präsident Jürgen Vocke mit der Einschätzung, dass Nachtzielgeräte dem Tierschutz und der Weidgerechtigkeit widersprächen, da „keine Rücksicht mehr auf die Ruhebedürftigkeit der Tiere genommen werde.“ In der Folge würden die Schäden in Land- und Forstwirtschaft zunehmen, so Vocke. Inwieweit Fehlabschüsse, schlechte Schüsse infolge schlechter Sicht im Dunkeln übersehene Frischlinge mit Weidgerechtigkeit und Tierschutz in Übereinstimmung zu bringen sind, dazu äußerte sich Prof. Vocke nicht. SE