Waffengesetzänderung: Weg frei für Nachtsichtvorsatzgeräte

Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019Änderungen im Waffenrecht beschlossen. 

Dem § 40 Absatz 3 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Inhaber eines gültigen Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben.

Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt.“

Erläuterung:

Der neu eingefügte § 40 Absatz 3 Satz 4 ermöglicht es Inhabern eines gültigen Jagdscheins, Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre zu erwerben, zu besitzen und einzusetzen. Dies umfasst auch die sogenannten „Dual-use-Vorsatzgeräte“, die sich nicht nur auf Zielfernrohre, sondern auch auf verschiedene andere Arten optischer Geräte aufsetzen lassen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine effizientere Bekämpfung der überwiegend Nachtaktiven Schwarzwildpopulation zu ermöglichen. Der neu eingefügte Satz 5 stellt klar, dass gegebenenfalls bestehende jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen unberührt bleiben und mithin zu beachten sind.

Die Regelungen, die Jägern den Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik erleichtern, sollen bereits am Tag nach der Verkündung, voraussichtlich Ende Januar 2020, in Kraft treten und sind zeitlich unbefristet.

Hinweis für die Jagd in Sachsen:

In Sachsen wurde das jagdrechtliche Verbot, entsprechend einer Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, im  Mai 2018, aufgehoben. Hier dürfen bei der Jagd auf Schwarzwild künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Langwaffen bestimmt sind, verwendet und genutzt werden.

Damit sind ab Ende Januar in Sachsen für die Jagd auf Schwarzwild Nachtzielgeräte als Nachtsichtvorsatz oder Nachtsichtaufsatz mit Bestimmung für Langwaffen beim jagdlichen Einsatz erlaubt.