Ein Jäger aus dem Altlandkreis Donauwörth hat sich Ärger mit Zoll und Justiz eingehandelt. Grund: Der Mann kaufte in den USA ein sogenanntes Nachtzielgerät und ließ sich dieses schicken. Das Paket ging - wie bei Waren aus einem Land außerhalb der EU üblich - beim Zollamt in Donauwörth ein. Routinemäßig verständigte die Behörde den Empfänger und bat ihn, die Rechnung vorzulegen und die Öffnung des Pakets zu genehmigen. Per Fax lieferte der Jäger die gewünschten Unterlagen. Die Beamten kontrollierten die Ware - auch um den Wert festzustellen - und erlebten eine Überraschung. Statt des angemeldeten "Nachtsichtgeräts zur Wildbeobachtung" kam das Nachtzielgerät mit Schraubhalterung zum Vorschein. Dabei handelt es sich dem Zollamt zufolge um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand. Sowohl der Umgang damit als auch die Einfuhr stünden unter Strafe. Die Behörde stellte das Gerät sicher und schaltete das Zollfahndungsamt München ein, um den Sachverhalt zu klären. Beitrag aus der "Augsburger Allgemeine"