Mit der Einstellung des Verfahrens endete vor dem Landgericht Memmingen die Berufungsverhandlung gegen einen Jäger aus dem Landkreis Neu-Ulm, der laut Staatsanwaltschaft verbotenerweise mithilfe eines Nachtsichtgeräts Wildsauen erlegt haben soll. In erster Instanz war der 70-Jährige Mitte 2008 vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden – nicht, weil er in flagranti beim Jagen erwischt worden war, sondern weil bei ihm bei einer Wohnungsdurchsuchung ein Adapter und andere, für sich genommen legale Gegenstände gefunden worden waren, die es nach Ansicht von Experten erlauben, das Nachtsichtgerät als Okularboster auf das Zielfernrohr des Gewehres zu schrauben. Im Sinne des Gesetzes wird dann aus mehreren erlaubten Apparaturen ein einzelner “verbotener Gegenstand” – sprich: ein nach dem Waffengesetz verbotener Schießprügel.

Mutmaßlich hatte und hat der Angeklagte nicht nur Freunde in Reihen der Jägerschaft. Möglicherweise neidete ihm der eine oder andere Grünrock auch seine Erfolge bei der Saujagd.
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