- Wir lösen Ihr Schwarzwildproblem
- Treffsicher zum Ziel
- Ihre Jagdoptik wird zum Nachtsichtgerät
- Perfekte Auslandsjagdlösungen
- Schwarzwildlösungen

Wer kennt sie nicht, die verdeckten Botschaften in den Anzeigenwerbungen aller gängigen Jagdzeitschriften? Jeder weiß was gemeint ist, jedoch traut sich keiner das Kind beim Namen zu nennen. Unmissverständlich für jeden Insider wird hier für Nachtziellösungen geworben, die in Deutschland zu den verbotenen Gegenständen zählen, jedoch in verschiedenen Ländern- besonders im Ostblock - für die Nachtjagd eingesetzt werden können. Der Gesetzgeber sagt: Verbotene Gegenstände sind Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (zum Beispiel Zielfernrohre), sofern diese Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen. In Deutschland ist laut § 37 WaffG nicht nur die Inbetriebnahme, sondern schon der Besitz solcher Nachtziellösungen verboten und unter Strafe gestellt. So wurden ertappten Tätern, bei denen ein Nachtzielgerät gefunden wurde, nicht nur Gerät und Jagdschein entzogen, sondern sie wurden auch noch mit hohen Geldstrafen belegt und sind außerdem jetzt vorbestraft. Es kann somit vor dem Erwerb von Nachtzielgeräte nur dringendst gewarnt werden!
Spezielle Anforderungen für die Nachtjagd im Ausland verlangen jedoch nach einer Problemlösung. Diese Problemlösung kann Ihnen die Nachtsichtechnik der Firma Jahnke bieten. Seit über 20 Jahren beschäftigt sich die Firma Jahnke mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Nachtsichtgeräten.