Der legale Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd. Ein Kommentar zu den Videoaufnahmen auf der Startseite dieser Homepage. Getestet wurde ein Nachtsichtgerät Jahnke DJ-8 mit folgenden Eigenschaften: - fabrikneuen Bildverstärkerröhre vom Typ Gen2S "Selected Tube" - 5-fache Vergrößerung - integrierte Infrarot-Lampe mit Dimmer Die Aufnahmen erfolgten am 19.04.2012 ohne Mondlicht. Die durchschnittliche Entfernung betrug ca. 25 bis 30 m. Erster Teil des Filmes 1 Stunde nach Sonnenuntergang bei minimalem Restlicht ohne Infrarot-Lampe. Die weiteren Aufnahmen anschließend bei völliger Dunkelheit mit Infrarot-Lampe in unterschiedlichen Helligkeitsstufen. Die Videoaufnahmen sind qualitativ deutlich schlechter als der direkte Blick durch das Nachtsichtgerät. Sie vermitteln aber dennoch einen guten Eindruck von der Leistungsfähigkeit moderner Nachtsichtgeräte. Ergebnisse: 1. Selbst bei völliger Dunkelheit kann man mit dem Zuschalten einer Infrarot-Lampe Schwarzwild sehr gut ansprechen. Man kann auf einen Blick erkennen ob es sich um Frischlinge, Überläufer oder ältere Stücke handelt. 2. Die Detailerkennung ist auf Kirrungsentfernung ebenfalls gut. So kann man ein älteres Stück durch die angesaugte Striche als Bache ansprechen. Auch der in Richtung Kirrstelle laufende Waschbär verdeulicht die gute Detailerkennung. 3. Beobachtungen von Wild bis 150 m sind kein Problem. Im Gegenteil: Die Lichter des Wildes reflektieren das Licht der Infrarot-Lampe sehr intensiv, so dass man auf Tiere aufmerksam wird, die man sonst gar nicht sehen würde. Fazit: Mit dem getesteten Nachtsichtgerät lässt sich Schwarzwild sehr gut ansprechen. Bei der Jagdausübung könnte man mit dem linken Auge durch das Nachtsichtgerät das Wild ansprechen und anschließend mit dem rechten Auge durch das Zielfernrohr schießen.
Der legale Einsatz von Nachtsichtgeräten bei der Schwarzwildjagd
Mittwoch, 30. Mai 2012 00:00:00 Europe/Berlin
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Wolfgang Rick
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